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OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2008 - 3 M 178/07 |
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Aufrechnung
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Aufrechnung
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 27.10.1982 - 3 C 6.82
Aufrechnung der Behörde - Analoge Anwendung der §§ 387 ff BGB im öffentlichen …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2008 - 3 M 178/07
Die Aufrechnungserklärung stellt weder einen Verwaltungsakt noch die faktische Vollziehung eines durch Bescheid festgesetzten Rückforderungsbetrages dar (an der Rechtsprechung des BVerwG, Urteil vom 27.10.1982 - 3 C 6.82 - BVerwGE 66, 218 wird festgehalten).
- VG Kassel, 06.11.2023 - 1 L 881/23
Eilantrag gegen die Aufrechnung mit überzahlten Versorgungsbezügen
Da eine Aufrechnung keine Vollstreckung eines angefochtenen Verwaltungsaktes darstellt, ist in diesem Fall vorläufiger Rechtsschutz nicht nach § 80 Abs. 5 VwGO auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsmittels, sondern nur in einem Verfahren nach § 123 VwGO, gerichtet auf das Ziel, eine Aufrechnung vorläufig zu unterlassen, zu erreichen (einhellige Auffassung, vgl. z.B. Hess. VGH, Beschluss vom 19. August 1977 - I TH 19/77 -, ESVGH 27, 159-163; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 6. Juni 2008 - 3 M 178/07 -, juris; VG Hannover, Beschluss vom 1. September 2011 - 13 B 3230/11 -, juris; VG Düsseldorf, Beschluss vom 24. Februar 2009 - 23 L 96/09 -, juris).